AGB

der IDR - Internetdienstleistungen Röhr

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen dem Kunden und der IDR - Internetdienstleistungen Röhr,
vertreten durch: Günter Röhr, Wingertstr. 9, 63477 Maintal (im folgenden IDR genannt).
Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

  1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt
  2. Urheberrechte und Nutzungsrechte
  3. Preise und Zahlung
  4. Zahlungsverzug, Mahnkosten
  5. Rückvergütung
  6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
  7. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
  8. Geheimhaltung, Datenschutz
  9. Korrektur und Belegexemplare
  10. Pflichten des Auftraggebers im Bereich Internet
  11. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
  12. Haftung
  13. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
  14. Internetpräsenz, Inhalte von Internetseiten
  15. Schlussbestimmungen

 

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich auf den Geschäftsbereich „Webdesign, Programmierung und Sitepflege-Dienstleistungen“ der IDR Anwendung.

1.2. IDR erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.3. IDR ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von IDR für den Kunden zumutbar ist.
Die Zustimmung zu einer Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.
IDR verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.4. Von diesen Geschäftsbedingungen teilweise oder insgesamt abweichende AGB des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, IDR hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn IDR in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.6. Wenn und insoweit Webhosting oder Providertätigkeiten Bestandteil des Auftrages sind, gelten ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen auch die AGB des jeweiligen Anbieters, mit dem die IDR zusammenarbeitet und mit dem der jeweilige Hosting-Vertrag zustande kommt. Diese ergänzenden AGB werden dem Kunden auf Wunsch gesondert von IDR, im Allgemeinen jedoch vom jeweiligen Anbieter zur Verfügung gestellt.

1.7. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt.
Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden
Vergabebedingungen der jeweiligen Verwaltungsorganisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen auch die DENIC-Richtlinien.

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2. Urheberrechte und Nutzungsrechte

2.1. Jeder an IDR erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von IDR weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von
Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt IDR, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt eine angenommene Vergütung in Höhe von € 1.500,-.

2.3. IDR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.

2.4. IDR hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, auf den fertig gestellten Werken als Urheber genannt zu werden. Dieser Urhebervermerk kann auch als Link auf den Internet-Auftritt der IDR (www.id-r.de) ausgeführt sein.

2.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere kein Miturheberrecht.

2.6. IDR hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, fertig gestellte Werke als Referenz zu Werbezwecken auf dem eigenen Internet-Auftritt (www.id-r.de) anzugeben und auf die jeweilige, fertig gestellte Präsenz zu verweisen (verlinken). Eine Verpflichtung zur Aufnahme in die Referenzliste besteht nicht. Ebenso besteht keine Verpflichtung des Kunden, IDR eine wie auch immer geartete Vergütung für die Aufnahme in diese Referenzliste zu leisten.

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3. Preise und Zahlung

3.1. IDR ist berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von maximal 30% des Nettoauftragswertes bei Auftragserteilung einzufordern.

3.2. Die Zahlung der Entgelte erfolgt im Allgemeinen durch Rechnungsstellung.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen sind im Einzelfall und nur mit im Auftrag schriftlich festgehaltener, gesonderter Vereinbarung möglich.

3.3. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von IDR. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.

3.4. Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die IDR für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind die ersten Layout-Vorschläge, die IDR vor Auftragserteilung einem Kunden vorstellt. Diese Layout-Vorschläge bleiben Eigentum der IDR und sind nicht übertragbar. Insbesondere die Nutzung oder Verwendung durch Dritte ist ausschließlich nur mit schriftlicher Genehmigung der IDR und nach gesonderter Vergütung gestattet.

3.5. Tritt der Kunde nach Auftragserteilung sei es Schriftlich oder Mündlich vom Vertrag zurück und es sind durch die IDR Anfertigung von Konzepten, Entwürfe oder sonstige Tätigkeiten erbracht worden, berechnen wir 30% des gesamt Betrages als Aufwandsentschädigung.

3.6. Entstehen durch Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss Mehrkosten, sind diese vom Kunden zu tragen.

3.7. Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde übernimmt die Wechsel- und Diskontspesen, die sofort fällig sind.

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4. Zahlungsverzug, Mahnkosten

4.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist IDR berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen.

4.2. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, so betragen die Verzugszinsen pro Jahr 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Verzugsschaden eingetreten ist. IDR behält sich vor, den konkret entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

4.3. Ferner hat die Firma IDR bei Verzug des Auftraggebers das Recht, ihrerseits die Leistung zeitweilig einzustellen; für den administrativen Aufwand wird für die Sperrung der Leistung der Betrag von 15,00 EUR, für die Aktivierung der Leistung der Betrag von 25,00 EUR erhoben.

4.4. Für jede Mahnung von IDR wird ein Pauschalbetrag von 10,00 EUR fällig. Dies gilt nicht für die erste Mahnung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

4.5. Aufrechnungsrechte des Vertragspartners bestehen nur bei Gegenansprüchen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

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5. Rückvergütung

5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die IDR die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telefongesellschaften usw.) , hat IDR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Diese berechtigen IDR, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zu ändern.

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6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1. Sonderleistungen wie nachträgliche, d.h. nach erfolgter Freigabe, Umarbeitung und/oder Änderung von Internetseiten, Illustrationen, Konzepten oder Designarbeiten können von IDR entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert berechnet werden, es sei denn, diese Tätigkeiten werden im Rahmen einer Wartungsvereinbarung ausgeführt. In diesem Fall gelten die Ansprüche von IDR mit der Zahlung der im Vertrag gesondert vermerkten Pauschalsumme als abgegolten.

6.2. IDR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, IDR entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.3. IDR ist berechtigt, sämtliche Leistungen von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen.

6.4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von IDR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, IDR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.5. Von IDR kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

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7. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

7.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird IDR im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. IDR hat keinerlei Einfluss auf die Domainvergabe. Insbesondere kann IDR keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragte Domain überhaupt zugeteilt werden kann, auf Dauer Bestand hat und/oder frei von Rechten Dritter ist.

7.2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde IDR, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

7.3. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Domainnamen hat der Kunde selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. IDR kann jedoch auf Wunsch dem Kunden hierbei allgemein beratend zur Seite stehen. Eine Rechtsberatung ist jedoch nicht möglich und ausdrücklich ausgeschlossen.

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8. Geheimhaltung, Datenschutz

8.1. IDR und Kunde verpflichten sich gegenseitig, die im Rahmen der Auftragabarbeitung zur Kenntnis gelangten betriebsinternen Angelegenheiten unbefristet geheim zu halten.

8.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die erhaltenen Passwörter o.ä. nicht an unbefugte Dritte weitergegeben wird.

8.3. IDR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie zur Vertragsbegründung und –Abwicklung erforderlich sind.

8.4. Die IDR unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich. Vertrauliche Informationen sollten im Interesse des Auftraggebers ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

8.5. Soweit nicht schriftlich vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung einer Domain notwendig ist.

8.6. IDR weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Netzteilnehmer sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übertragenen und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

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9. Korrektur und Belegexemplare

9.1. Darstellung der Internetseiten:
Die Internetseiten werden nach besten Möglichkeiten für die am weitesten verbreiteten Browser optimiert. Dabei wird IDR die gültigen Standards im Bereich W3C, (X)HTML und CSS einhalten.
IDR kann jedoch keine Gewähr für eine korrekte Darstellung der programmierten Internetseiten auf allen Systemen und mit allen Browsern geben.

9.2. Suchmaschinen: Suchbegriffe und Stichwörter werden durch den Auftraggeber festgelegt. IDR kann hierbei nur beratend zur Seite stehen, gibt aber keine Gewähr für eine bestimmte Position in den Trefferlisten der Suchmaschinen.

9.3. IDR führt eine Anmeldung der Internetpräsenz bei mehreren Suchdiensten durch. Diese Leistung erbringt IDR nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffene Suchmaschine. Über Aufnahme und deren Zeitpunkt entscheidet allein der Betreiber des jeweiligen Suchdienstes.

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10. Pflichten des Auftraggebers im Bereich Internet

Der Kunde verpflichtet sich,
10.1. die für die Erstellung oder Änderung der Internetseiten erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig auf Datenträger spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen und IDR bei Rückfragen kurzfristig Auskunft zu erteilen. Liefert der Kunde nach zweimaliger Fristsetzung die zur Auftragsausführung erforderlichen Daten nicht an, ist IDR berechtigt, mit den vorliegenden Daten des Kunden eine Homepage zu erstellen. Änderungen danach sind kostenpflichtig und nach Aufwand zu berechnen.

10.2. IDR erkennbare Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

10.3. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

10.4. nach Abgabe einer Störungsmeldung die IDR durch die Überprüfung der Einrichtung und/ oder Behebung der festgestellten Störungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung außerhalb des Verantwortungsbereichs von IDR vorlag.

10.5. Der Kunde ermächtigt IDR im Falle von gesetzlichen Gegebenheiten oder aufgrund von behördlichen Aufforderungen, ohne weitere Zustimmung, Daten an die jeweiligen Institutionen weitergeben zu dürfen.

10.6. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm an IDR weitergegebenen Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, IDR jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von IDR binnen 14 Tagen die Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden.

10.7. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine Emails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden Emails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist IDR berechtigt, den Account des Kunden unverzüglich zu sperren bzw. sperren zu lassen.

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11. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

11.1. IDR ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung, Bestellung über Internet, per Post oder Fax oder persönlichen Kontakt anzunehmen.

11.2. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung durch IDR oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

11.3. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Kündigungsfristen sind im Vertrag zu regeln.
Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt, sofern nicht mit dem Kunden Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

11.4. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung der Entgelte mehr als 14 Kalendertage in Verzug gerät,
- schuldhaft gegen eine in den Ziffern 4.2, 7.2, 10.7, 13.3 und 14 geregelten Pflichten verstößt,
- trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internetseiten nicht so umgestaltet / umgestalten lässt, dass sie den in Ziffer 10.7 und 14 geregelten Anforderungen genügen oder
- schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

11.5. Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung per Fax und / oder Email ist unwirksam.

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12. Haftung

12.1. Für Schäden haftet IDR nur dann, wenn IDR oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von IDR oder eines seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von IDR auf den Schaden begrenzt, der für IDR bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

12.2. IDR verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

12.3. Die Haftung von IDR wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

12.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung von IDR.

12.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet IDR nicht.

12.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei IDR geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

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13. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

13.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. IDR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

13.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann IDR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann IDR auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

13.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an IDR übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber IDR von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

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14. Internetpräsenz, Inhalte von Internetseiten

14.1. Der Kunde ist verpflichtet, auf Internetseiten eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internetseiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt IDR von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

14.2. Der Kunde darf durch die Internetpräsenz, dort eingeblendete Banner und die Bezeichnung seiner Email Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken, Namens-, Datenschutz- und Urheberrechte usw.) verstoßen.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornografischen oder politisch extremen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und / oder politisch extreme Inhalte zum Gegenstand haben.
Soweit der Kunde seine Internet-Präsenz bei Suchmaschinen einträt oder eintragen lässt, dürfen keine Schlüsselwörter verwendet werden, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und / oder Rechte Dritter verstoßen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde IDR unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 7.500,- (in Worten: Siebentausendfünfhundert Euro).

14.3. IDR ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenz(en) des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, die nach Ziffer 14.2 unzulässig sind, ist IDR berechtigt, die Präsenz des Kunden zu sperren. IDR wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

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15. Schlussbestimmungen

15.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Hanau.

15.2. Generell bedürfen Anzeigen und Erklärungen, die IDR gegenüber abzugeben sind, der Schriftform.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB ganz oder teilweise nicht rechtwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesem Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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 Stand: 08/2008

AGB im PDF Format

der IDR - Internetdienstleistungen Röhr

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen dem Kunden und der IDR - Internetdienstleistungen Röhr,
vertreten durch: Günter Röhr, Wingertstr. 9, 63477 Maintal (im folgenden IDR genannt).
Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

  1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt
  2. Urheberrechte und Nutzungsrechte
  3. Preise und Zahlung
  4. Zahlungsverzug, Mahnkosten
  5. Rückvergütung
  6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
  7. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
  8. Geheimhaltung, Datenschutz
  9. Korrektur und Belegexemplare
  10. Pflichten des Auftraggebers im Bereich Internet
  11. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
  12. Haftung
  13. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
  14. Internetpräsenz, Inhalte von Internetseiten
  15. Schlussbestimmungen

 

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich auf den Geschäftsbereich „Webdesign, Programmierung und Sitepflege-Dienstleistungen“ der IDR Anwendung.

1.2. IDR erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.3. IDR ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von IDR für den Kunden zumutbar ist.
Die Zustimmung zu einer Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.
IDR verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.4. Von diesen Geschäftsbedingungen teilweise oder insgesamt abweichende AGB des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, IDR hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn IDR in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.6. Wenn und insoweit Webhosting oder Providertätigkeiten Bestandteil des Auftrages sind, gelten ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen auch die AGB des jeweiligen Anbieters, mit dem die IDR zusammenarbeitet und mit dem der jeweilige Hosting-Vertrag zustande kommt. Diese ergänzenden AGB werden dem Kunden auf Wunsch gesondert von IDR, im Allgemeinen jedoch vom jeweiligen Anbieter zur Verfügung gestellt.

1.7. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt.
Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden
Vergabebedingungen der jeweiligen Verwaltungsorganisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen auch die DENIC-Richtlinien.

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2. Urheberrechte und Nutzungsrechte

2.1. Jeder an IDR erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von IDR weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von
Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt IDR, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt eine angenommene Vergütung in Höhe von € 1.500,-.

2.3. IDR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.

2.4. IDR hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, auf den fertig gestellten Werken als Urheber genannt zu werden. Dieser Urhebervermerk kann auch als Link auf den Internet-Auftritt der IDR (www.id-r.de) ausgeführt sein.

2.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere kein Miturheberrecht.

2.6. IDR hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, fertig gestellte Werke als Referenz zu Werbezwecken auf dem eigenen Internet-Auftritt (www.id-r.de) anzugeben und auf die jeweilige, fertig gestellte Präsenz zu verweisen (verlinken). Eine Verpflichtung zur Aufnahme in die Referenzliste besteht nicht. Ebenso besteht keine Verpflichtung des Kunden, IDR eine wie auch immer geartete Vergütung für die Aufnahme in diese Referenzliste zu leisten.

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3. Preise und Zahlung

3.1. IDR ist berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von maximal 30% des Nettoauftragswertes bei Auftragserteilung einzufordern.

3.2. Die Zahlung der Entgelte erfolgt im Allgemeinen durch Rechnungsstellung.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen sind im Einzelfall und nur mit im Auftrag schriftlich festgehaltener, gesonderter Vereinbarung möglich.

3.3. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von IDR. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.

3.4. Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die IDR für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind die ersten Layout-Vorschläge, die IDR vor Auftragserteilung einem Kunden vorstellt. Diese Layout-Vorschläge bleiben Eigentum der IDR und sind nicht übertragbar. Insbesondere die Nutzung oder Verwendung durch Dritte ist ausschließlich nur mit schriftlicher Genehmigung der IDR und nach gesonderter Vergütung gestattet.

3.5. Tritt der Kunde nach Auftragserteilung sei es Schriftlich oder Mündlich vom Vertrag zurück und es sind durch die IDR Anfertigung von Konzepten, Entwürfe oder sonstige Tätigkeiten erbracht worden, berechnen wir 30% des gesamt Betrages als Aufwandsentschädigung.

3.6. Entstehen durch Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss Mehrkosten, sind diese vom Kunden zu tragen.

3.7. Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde übernimmt die Wechsel- und Diskontspesen, die sofort fällig sind.

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4. Zahlungsverzug, Mahnkosten

4.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist IDR berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen.

4.2. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, so betragen die Verzugszinsen pro Jahr 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Verzugsschaden eingetreten ist. IDR behält sich vor, den konkret entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

4.3. Ferner hat die Firma IDR bei Verzug des Auftraggebers das Recht, ihrerseits die Leistung zeitweilig einzustellen; für den administrativen Aufwand wird für die Sperrung der Leistung der Betrag von 15,00 EUR, für die Aktivierung der Leistung der Betrag von 25,00 EUR erhoben.

4.4. Für jede Mahnung von IDR wird ein Pauschalbetrag von 10,00 EUR fällig. Dies gilt nicht für die erste Mahnung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

4.5. Aufrechnungsrechte des Vertragspartners bestehen nur bei Gegenansprüchen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

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5. Rückvergütung

5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die IDR die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telefongesellschaften usw.) , hat IDR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Diese berechtigen IDR, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zu ändern.

zum Anfang

 

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1. Sonderleistungen wie nachträgliche, d.h. nach erfolgter Freigabe, Umarbeitung und/oder Änderung von Internetseiten, Illustrationen, Konzepten oder Designarbeiten können von IDR entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert berechnet werden, es sei denn, diese Tätigkeiten werden im Rahmen einer Wartungsvereinbarung ausgeführt. In diesem Fall gelten die Ansprüche von IDR mit der Zahlung der im Vertrag gesondert vermerkten Pauschalsumme als abgegolten.

6.2. IDR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, IDR entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.3. IDR ist berechtigt, sämtliche Leistungen von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen.

6.4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von IDR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, IDR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.5. Von IDR kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

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7. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

7.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird IDR im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. IDR hat keinerlei Einfluss auf die Domainvergabe. Insbesondere kann IDR keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragte Domain überhaupt zugeteilt werden kann, auf Dauer Bestand hat und/oder frei von Rechten Dritter ist.

7.2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde IDR, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

7.3. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Domainnamen hat der Kunde selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. IDR kann jedoch auf Wunsch dem Kunden hierbei allgemein beratend zur Seite stehen. Eine Rechtsberatung ist jedoch nicht möglich und ausdrücklich ausgeschlossen.

zum Anfang

 

8. Geheimhaltung, Datenschutz

8.1. IDR und Kunde verpflichten sich gegenseitig, die im Rahmen der Auftragabarbeitung zur Kenntnis gelangten betriebsinternen Angelegenheiten unbefristet geheim zu halten.

8.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die erhaltenen Passwörter o.ä. nicht an unbefugte Dritte weitergegeben wird.

8.3. IDR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie zur Vertragsbegründung und –Abwicklung erforderlich sind.

8.4. Die IDR unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich. Vertrauliche Informationen sollten im Interesse des Auftraggebers ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

8.5. Soweit nicht schriftlich vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung einer Domain notwendig ist.

8.6. IDR weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Netzteilnehmer sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übertragenen und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

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9. Korrektur und Belegexemplare

9.1. Darstellung der Internetseiten:
Die Internetseiten werden nach besten Möglichkeiten für die am weitesten verbreiteten Browser optimiert. Dabei wird IDR die gültigen Standards im Bereich W3C, (X)HTML und CSS einhalten.
IDR kann jedoch keine Gewähr für eine korrekte Darstellung der programmierten Internetseiten auf allen Systemen und mit allen Browsern geben.

9.2. Suchmaschinen: Suchbegriffe und Stichwörter werden durch den Auftraggeber festgelegt. IDR kann hierbei nur beratend zur Seite stehen, gibt aber keine Gewähr für eine bestimmte Position in den Trefferlisten der Suchmaschinen.

9.3. IDR führt eine Anmeldung der Internetpräsenz bei mehreren Suchdiensten durch. Diese Leistung erbringt IDR nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffene Suchmaschine. Über Aufnahme und deren Zeitpunkt entscheidet allein der Betreiber des jeweiligen Suchdienstes.

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10. Pflichten des Auftraggebers im Bereich Internet

Der Kunde verpflichtet sich,
10.1. die für die Erstellung oder Änderung der Internetseiten erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig auf Datenträger spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen und IDR bei Rückfragen kurzfristig Auskunft zu erteilen. Liefert der Kunde nach zweimaliger Fristsetzung die zur Auftragsausführung erforderlichen Daten nicht an, ist IDR berechtigt, mit den vorliegenden Daten des Kunden eine Homepage zu erstellen. Änderungen danach sind kostenpflichtig und nach Aufwand zu berechnen.

10.2. IDR erkennbare Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

10.3. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

10.4. nach Abgabe einer Störungsmeldung die IDR durch die Überprüfung der Einrichtung und/ oder Behebung der festgestellten Störungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung außerhalb des Verantwortungsbereichs von IDR vorlag.

10.5. Der Kunde ermächtigt IDR im Falle von gesetzlichen Gegebenheiten oder aufgrund von behördlichen Aufforderungen, ohne weitere Zustimmung, Daten an die jeweiligen Institutionen weitergeben zu dürfen.

10.6. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm an IDR weitergegebenen Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, IDR jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von IDR binnen 14 Tagen die Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden.

10.7. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine Emails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden Emails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist IDR berechtigt, den Account des Kunden unverzüglich zu sperren bzw. sperren zu lassen.

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11. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

11.1. IDR ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung, Bestellung über Internet, per Post oder Fax oder persönlichen Kontakt anzunehmen.

11.2. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung durch IDR oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

11.3. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Kündigungsfristen sind im Vertrag zu regeln.
Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt, sofern nicht mit dem Kunden Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

11.4. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung der Entgelte mehr als 14 Kalendertage in Verzug gerät,
- schuldhaft gegen eine in den Ziffern 4.2, 7.2, 10.7, 13.3 und 14 geregelten Pflichten verstößt,
- trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internetseiten nicht so umgestaltet / umgestalten lässt, dass sie den in Ziffer 10.7 und 14 geregelten Anforderungen genügen oder
- schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

11.5. Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung per Fax und / oder Email ist unwirksam.

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12. Haftung

12.1. Für Schäden haftet IDR nur dann, wenn IDR oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von IDR oder eines seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von IDR auf den Schaden begrenzt, der für IDR bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

12.2. IDR verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

12.3. Die Haftung von IDR wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

12.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung von IDR.

12.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet IDR nicht.

12.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei IDR geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

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13. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

13.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. IDR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

13.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann IDR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann IDR auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

13.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an IDR übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber IDR von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

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14. Internetpräsenz, Inhalte von Internetseiten

14.1. Der Kunde ist verpflichtet, auf Internetseiten eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internetseiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt IDR von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

14.2. Der Kunde darf durch die Internetpräsenz, dort eingeblendete Banner und die Bezeichnung seiner Email Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken, Namens-, Datenschutz- und Urheberrechte usw.) verstoßen.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornografischen oder politisch extremen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und / oder politisch extreme Inhalte zum Gegenstand haben.
Soweit der Kunde seine Internet-Präsenz bei Suchmaschinen einträt oder eintragen lässt, dürfen keine Schlüsselwörter verwendet werden, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und / oder Rechte Dritter verstoßen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde IDR unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 7.500,- (in Worten: Siebentausendfünfhundert Euro).

14.3. IDR ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenz(en) des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, die nach Ziffer 14.2 unzulässig sind, ist IDR berechtigt, die Präsenz des Kunden zu sperren. IDR wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

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15. Schlussbestimmungen

15.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Hanau.

15.2. Generell bedürfen Anzeigen und Erklärungen, die IDR gegenüber abzugeben sind, der Schriftform.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB ganz oder teilweise nicht rechtwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesem Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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 Stand: 08/2008

AGB im PDF Format